Aktuelles

Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungswidrig?

Seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 29.2.2012 entschieden, dass hierdurch das objektive Nettoprinzip durch-brochen wird und es daher zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung sieht, diese jedoch nicht für verfassungswidrig hält. Dennoch ist das Verfahren nun beim BFH (I R 21/12) anhängig. Aufgrund des anhäng-igen Verfahrens rät der BdSt Einspruch wegen der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer einzulegen und bis zu einer endgültigen Entscheidung des BFH das Ruhe des Verfahrens zu beantragen. 

 

 

Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Mit Beschluss vom 15.2.2012 hat der I. Senat des BFH bei Kapitalgesell-schaften keine Zweifel an der Steuerpflicht von Erstattungszinsen geäußert. Die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH, nach der auf die Ein-kommensteuer festgesetzte Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, sei auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften nicht übertragbar, da diese über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Gegen die Entscheidung des I. Senats ist nun Verfassungsbeschwerde

(1 BvR 1402/12 und 2 BvR 1407/12) erhoben worden.   

 

 

Umsatzsteuerrisiko bei mehrmaliger Rechnungsübermittlung

Die mehrmalige Übermittlung von Rechnungen ist tägliche Praxis, denn nicht selten fordern Kunden Rechnungen erneut an. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sei es, dass der Kunde die Rechnung nicht erhalten hat oder er nach Erhalt einer Rechnung als E-Mail-Anhang eine papierbezogene Abrechnung verlangt. Nach früherer Verwaltungsmeinung fielen diese Fälle unter § 14c UStG, d.h. die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wurde auch mehrmals geschuldet. Mit BMF-Schreiben vom 2.7.2012 wurde diese Problematik entschärft. Die mehrmalige Übermittlung identischer Rechnungen sollen nicht mehr § 14c UStG unterfallen. Allerding soll die Neuregelung nur für Umsätze nach dem 30.6.2011 gelten. 

 

 

Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen

Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten an das Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden. Alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbständige) sind zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahressteuererklärungen elektronisch übermitteln.

 

 

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Rechnungen

In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Originalbelege in Papierform liegen nicht mehr vor, eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen. Gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind zur Erfüllung der Belegfunktion aber Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Nach Auffassung des BMF und dem BayLfSt kann diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Rechnung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.

 

 

EuGH: Urlaubsanspruch gilt nicht ewig

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht über mehrere Jahre hinweg Anspruch auf Urlaub habe. Es entspreche EU-Recht, wenn nationale Rechtsvorschriften oder tarifvertragliche Regelungen vorsähen, dass Urlaub innerhalb von 15 Monaten genommen werden müsse. Zur Begründung erklärte der EuGH, Ziel des Urlaubs seien die Erholung des Arbeitnehmers und Zeit für Entspannung und Freizeit. Ein unbegrenztes Ansparen sei deshalb nicht möglich.

 

Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft

Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem am 18.11.2011 veröffentlichten Beschluss vom 27.10.2011 (2 V 913/11 E) ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), geäußert.

 

Umsatzsteuer: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1.11.2011 sind rückwirkend zum 1.7.2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden.

(BMF Online vom 10.11.2011)

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